Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Intensivkursen ,,Deutsch als Fremdsprache“

Leistungen

  1. Der Sprachkurs besteht grundsätzlich aus 160 Unterrichtsstunden pro Kurslevel (Präsenz- und selbstständiges inlingua-Training), inkl.
    Prüfungszeit und findet an den angegebenen Terminen statt. Der Unterricht wird mit 20 Unterrichtsstunden pro Kurswoche und wird an
  2. 0 Kurstagen pro Kursmonat durchgeführt. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, falls nicht anders
    angekündigt. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten.
  3. Sollte aus den nicht von der inlingua Sprachschule Hannover zu verantwortenden Gründen ein Termin ausfallen, wird dieser nachgeholt.
    Termine, die die Teilnehmenden zu verantworten haben (Krankheit, beruflich bedingte Verhinderung, etc.), können nicht nachgeholt wer-
    den. Im Falle einer Kursunterbrechung oder eines Kursabbruches ist die Erstattung der bereits gezahlten Gebühren ausgeschlossen.
    Die inlingua Sprachschule ist berechtigt in Ausnahmefällen, aus wirtschaftlich-organisatorischen Gründen, schwächer belegte Kurse
    abzusagen oder mit einer reduzierten Anzahl der Unterrichtsstunden in Präsenzform durchzuführen. Die Anzahl der zu erteilenden Prä-
    senz-Unterrichtsstunden richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und wird spätestens zu Kursbeginn bestätigt. Eine reduzierte
    Anzahl von Stunden begründet kein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag.
  4. Kommt der gebuchte Kurs nicht zustande, wird der / die Teilnehmende über den Ausfall unverzüglich informiert. Die ggf. entstandenen
    Anfahrts- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet. Der/Die Teilnehmende ist verpflichtet, sich unmittelbar vorm Reiseantritt über
    das Zustandekommen der gebuchten Veranstaltung zu informieren.
  5. Im Falle einer höheren Gewalt, Naturkatastrophe, behördlicher Anordnung oder anderer nicht von inlingua zu vertretenden Gründen,
    behält sich die Schulleitung das Recht vor Präsenzkurse (ohne Mehrkosten) auf Onlinelernen über eine geeignete Online-Plattform
    umzustellen. Eine entsprechende technische Ausstattung kann unter Umständen (bei vorhandener Haftpflichtversicherung) den Teilneh-
    menden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  6. Die Sprachkurse werden nach der direkten inlingua Methode, nach den geltenden Anforderungen der jeweiligen Stufe des GER, durchge-
    führt. Ein Recht auf Zuteilung einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht. Mündliche Zusagen sind nicht möglich. Individuelle Absprachen
    mit den einzelnen DozentInnen können nicht berücksichtigt werden.
  7. Die vorhandenen Sprachkenntnisse müssen spätestens bei der Anmeldung durch einen Einstufungstest bei inlingua Hannover oder durch
    ein aktuelles Zertifikat in Eigenverantwortung nachgewiesen werden. inlingua Hannover übernimmt keine Haftung für den Lernerfolg, falls
    die tatsächlichen Sprachkenntnisse nicht dem vorgelegten Sprachnachweis entsprechen. Eventuelle Änderungen der Kurslevels sind nur
    nach Rücksprache mit den unterrichtenden DozentInnen und in Abhängigkeit von den vorhandenen räumlichen Kapazitäten möglich.
  8. Der Schüler erhält bei regelmäßigem Kursbesuch (75 %ige Anwesenheit) eine Teilnahmebescheinigung sowie bei einer bestanden Prü-
    fung ein aussagekräftiges inlingua-Prüfungszertifikat. Aus organisatorischen Gründen können Teilnahmebescheinigungen nur bis zu
    3 Jahren nach der Teilnahme an einem Sprachkurs ausgestellt werden.
  9. Die Teilnahme an Unterrichts- und Prüfungstagen ist eigenverantwortlich, pünktlich und regelmäßig wahrzunehmen. Verspäteter Kursein-
    stieg z. B. aus Gründen der Visumserteilung oder aus anderen Gründen oder Versäumen der Unterrichtsstunden berechtigen nicht zur
    Kürzung der Unterrichtsgebühr oder zur Nachforderung der versäumten Unterrichtsstunden. Ein verspätetes Erscheinen am Prüfungstag
    kann zum Prüfungsausschluss führen.
  10. Alle pädagogischen Probleme sind unverzüglich der Kurs- und der Schulleitung mitzuteilen.

Haftung

  1. Für abhanden gekommene Gegenstände, sowie für Personen- und Sachschäden, übernimmt die Schule keine Haftung.
  2. Für verursachte Schäden haftet der Teilnehmende und dieser ist zur Ersatzleistung verpflichtet.
TEST